
Analyse & Beratung
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob und wie das BFSG für Sie gilt. Dabei analysieren wir den Status quo Ihrer Website und entwickeln eine passende Strategie.

Unternehmen, die digitale Angebote für Endkunden bereitstellen wie kommerzielle Anfrageformulare oder Reservierungs- und Buchungsfunktionen müssen seit Ende Juni 2025 aufgrund des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) die Vorgaben zur Barrierefreiheit einhalten. Wir bei lottaleben machen digitale Barrierefreiheit nicht nur umsetzbar, sondern zu einem strategischen Vorteil für Ihr Unternehmen. Mit unserer All-in-One-Website-Lösung CANVAYO und einer Beratung, die alle Anforderungen im Blick hat.
Gesetzeskonformität ab Tag eins
Sofort einsatzbereit & skalierbar
Mehr Reichweite durch Inklusion
Statt Checklisten konkrete Umsetzung
Upgrade fürs Nutzungserlebnis
Unsere Website-Lösung erfüllt die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1 AA) und des BFSG.
Wir setzen auf semantisch korrektes HTML, durchdachte Farbkontraste, responsives Design und klare visuelle Hierarchien. Das sorgt dafür, dass Ihre Inhalte gut strukturiert und für alle verständlich sind – auch für Screenreader oder bei eingeschränktem Sehvermögen.
Menüs und Seitenaufbau gestalten wir so, dass sie vollständig per Tastatur bedienbar sind und von assistiven Technologien zuverlässig erkannt werden. Damit sich Nutzer:innen sicher und intuitiv durch Ihre Website bewegen können.
Unsere Vorlagen erfüllen bereits von Haus aus zentrale Kriterien der Barrierefreiheit. Ob Eventseite, Formular, Mediathek oder Blog – jedes Element ist vorbereitet für eine inklusive Nutzung.
Wir unterstützen die Erstellung einer gesetzeskonformen Barrierefreiheitserklärung, wie sie laut BFSG und BITV 2.0 verpflichtend ist. Damit erfüllen Sie nicht nur die Vorgaben – Sie zeigen auch Haltung.
Barrierefreiheit im Web ist Pflicht. Und ist eine echte Chance für alle.
Barrierefreiheit heißt: digitale Gleichberechtigung. Sie verbessert die Nutzbarkeit für Menschen mit Einschränkungen – und gleichzeitig die Qualität Ihrer Website für alle. Suchmaschinen, mobile Nutzer, ältere Zielgruppen oder einfach alle, die sich schnelle Orientierung und klare Strukturen wünschen. Unsere barrierefreien CANVAYO-Websites sind benutzerfreundlich, rechtssicher – und zukunftsfest!
Das BFSG verpflichtet zur Barrierefreiheit von:
Mit unserer Website-Lösung CANVAYO können Sie einen Haken an die technischen Anforderungen auf der Website machen. Die Vorgaben sind zentral für alle Kunden-Websites gelöst. Zusätzlich kommt es auf die barrierefreie Gestaltung der Inhalte an. Hier sind Unternehmen und Organisationen selbst gefragt, sofern sie die Leistung nicht beauftragen möchten. Wir zeigen Ihnen in einem ersten Überblick, worauf es im Wesentlichen ankommt. Unsere Kunden unterstützen wir bei Bedarf darüberhinaus bei der redaktionellen Umsetzung.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob und wie das BFSG für Sie gilt. Dabei analysieren wir den Status quo Ihrer Website und entwickeln eine passende Strategie.
Wir stellen sicher, dass Ihre neue oder bestehende Website den technischen Anforderungen entspricht – WCAG 2.1 AA-konform, modern und performant.
Wir stehen Ihnen auch nach Go Live fortlaufend zur Seite. Bei Bedarf unterstützen wir aucch bei der inhaltlichen Optimierung
Indem sie frühzeitig eine Barrierefreiheitsstrategie entwickeln, bestehende Systeme prüfen, die WCAG 2.1 AA umsetzen und v.a. im ersten Schritt eine gültige Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen. Mit CANVAYO und lottaleben erhalten Sie bei diesen Schritten gezielte Unterstützung – technisch, redaktionell und strategisch.
Digitale Barrierefreiheit heißt, dass Websites, Apps und andere digitale Inhalte so gestaltet sind, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen – zum Beispiel bei Sehen, Hören oder Motorik – genutzt werden können. Dazu gehört unter anderem: lesbare Texte, klare Navigation, Tastaturbedienung, Screenreader-Kompatibilität und mehr.
Menschen mit Hörbeeinträchtigung
Benötigen Transkripte und Untertitel für Audioinhalte und Videos. Profitieren von visueller Struktur und klarer Navigation.
Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit
Verwenden Screenreader zur Navigation und brauchen klare semantische Struktur, Alternativtexte für Bilder, und logische Reihenfolgen. Hohe Kontraste, skalierbare Schriftgrößen und Fokussteuerung per Tastatur sind essenziell.
Menschen mit motorischen Einschränkungen
Nutzen häufig nur Tastatur oder alternative Eingabegeräte (z. B. Sprachsteuerung). Formulare, Buttons und Menüs müssen ohne Maus erreichbar sein.
Menschen mit kognitiven Einschränkungen
Verstehen Informationen besser in einfacher Sprache mit klarer Struktur. Profitieren von verständlicher Navigation, kurzen Sätzen und visueller Unterstützung.
Ältere Menschen
Haben oft altersbedingte Einschränkungen (Sehen, Hören, Motorik). Barrierefreie Gestaltung erhöht für sie die Nutzbarkeit erheblich – auch ohne offizielle Behinderung.
Alle mobilen Nutzer:innen
Zwar nicht im klassischen Sinne „beeinträchtigt“, aber sie profitieren stark von responsivem, aufgeräumtem Design und klarer Struktur – ein Nebeneffekt barrierefreier Gestaltung.
Die neuen Regeln des BFSG, das seit dem 28. Juni 2025 in Kraft ist, gelten für Unternehmen, die digitale Angebote für Endkunden bereitstellen wie kommerzielle Anfrageformulare oder Reservierungs- und Buchungsfunktionen. Nicht betroffen: einfache Infoseiten ohne Interaktionen, kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und 2 Millionen Euro Umsatz sowie B2B-Anbieter.
Barrierefreiheit inklusive! Mit unserer Lösung CANVAYO können Sie auf ein bereits optimiertes und startklares System zurückgreifen, auch in Sachen Barrierefreiheit. Eine individuelle Entwicklung für barrierefreie Funktionen ist in der Regel nicht mehr notwendig, was Aufwand und Kosten deutlich reduziert – und nicht zuletzt: Verlässlich und planbar macht. In einem ersten Gespräch klären wir gemeinsam, welche Anforderungen Sie haben – und mit welchem Budget Sie rechnen können.
Wir legen großen Wert auf Barrierefreiheit, Responsive Design und eine klare User Journey. Mit internationalen Standards wie WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) gewährleisten wir, dass Ihre Website für alle Nutzer zugänglich ist.
Ja – sofern sie nach dem 28. Juni 2025 aktualisiert oder neu veröffentlicht werden oder digitale Dienste beinhalten, die dann weiter betrieben werden. Spätestens bei einem Relaunch muss die Website barrierefrei sein.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die nationale Umsetzung des European Accessibility Act (EAA), einer EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit. Es verpflichtet Unternehmen dazu, digitale Dienstleistungen und Produkte ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten – mit konkreten Anforderungen, die sich an der internationalen Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1 AA) orientieren.
Das BFSG gilt bundesweit für Privatunternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten. Die BITV 2.0 hingegen regelt die Barrierefreiheit digitaler Angebote öffentlicher Stellen auf Bundesebene. Auf Landes- und Kommunalebene kann es in den Bundesländern eigene Regelungen geben. Alle Regelwerke nehmen Bezug auf die WCAG 2.1 AA als technischen Standard.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige sind essenziell, andere helfen uns, die Website-Nutzung zu verstehen. So können wir Verbesserungen vornehmen und besser passende Werbung schalten.